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Ausschlussgründe für Zahnimplantate

Ausschlussgründe oder so genannte Kontraindikationen wie der Mediziner sagt, sind sehr selten. Die hohe Sicherheit der Implantologie erlaubt es, in nahezu allen Fällen dem Patienten mit Implantaten zu helfen. Man unterscheidet zwischen relativen (oder auch temporären) und absoluten Kontraindikationen.
Relative Kontraindikationen sind Gründe, die im Moment eine Implantation verhindern. Jedoch können sie behandelt werden, so dass später eine Implantation möglich ist. Beispiel: Der Markumar-Patient wird von seinem Internisten auf Heparin umgestellt und verringert dadurch seine Blutungsneigung.

Bei absoluten Kontraindikationen ist eine Befundverbesserung nicht zu erwarten und die Risiken der Implantation stehen in keinem Verhältnis zu dem Risiko für den Patienten.

Relative (temporäre) Kontraindikationen

Absolute Kontraindikationen für Implantate

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Absolute Kontraindikationen